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Anreise/Anfahrt

Stolperstein "Karl Wolf"

Geboren am 11.04.1883
Gestorben am 25.03.1942 in Sachsenhausen

Vita

Karl Wolf, geboren am 11. April 1883 in Reichenberg/Württemberg, absolvierte nach dem Besuch der Volksschule eine Schlosserlehre. Bereits 1904 war er als, vermutlich unbesoldeter, Funktionär für den Deutschen Metallarbeiterverband (DMV) in Frankfurt/Main tätig. Zudem wurde er schon vor 1914 Mitglied der SPD. Nach dem Umzug der Familie nach Essen 1916 war er bis 1919 als Dreher bei der Firma Krupp beschäftigt. 1918 wurde er Bevollmächtigter der DMV-Ortsverwaltung und 1920 Leiter des neu gegründeten DMV-Bezirks Essen. In seinen Jahresberichten kritisiert er besonders die Zersplitterung der Arbeiterschaft in konkurrierende politische Gruppierungen. Im Zuge der Zerschlagung der deutschen Gewerkschaftsbewegung durch die Nationalsozialisten am 2. Mai 1933 sollte auch Karl Wolf verhaftet werden, entging der Verhaftung aber, da er an einer Gewerkschaftstagung in Berlin teilnahm. Nach seiner Rückkehr versteckte er sich zunächst. Erst als einer seiner Söhne als "Geisel" festgehalten wurde, stellt er sich sofort der SA und wurde vom 4.-19. Mai 1933 und 28. Juni bis 5. September 1933 in "Schutzhaft" genommen. Anschließend stand er unter ständiger Beobachtung durch die Gestapo. Bis zu seiner Anstellung als Maßprüfer 1938 bei Krupp war er arbeitslos. Kurz nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Karl Wolf von Arbeitskollegen denunziert und am 8. September 1939 verhaftet. Die Aussagen lauteten: "`Wolf führt schon seit längerer Zeit Redensarten, die mich nunmehr veranlassen, ihn zur Anzeige zu bringen. U. A. hat er erklärt, dass die Nachrichten über die Fortschritte in Polen erlogen seien. Besonders die Darstellungen der polnischen Gräueltaten bezeichnet er als Lügen. Die Zeitungen seien ihr Geld nicht wert. Bezüglich des Führers erklärt er, dass dieser genau in der Welt herumreise, wie der damalige Kaiser. Der Führer sei ebenfalls unersättlich, genau wie Wilhelm II. Er sei ein Barbar wie dieser u. werde ebenfalls sein Wort nicht halten.´ Auch über andere Persönlichkeiten des 3. Reiches hat Wolf sich ähnlich geäußert." Zunächst im Polizeigefängnis Essen, wurde er nach seiner Verurteilung am 19. März 1940 durch das Sondergericht Essen zu zwei Jahren wegen "Heimtücke" ins Polizeigefängnis Bochum überführt. Nach der Entlassung am 12. September 1941 wurde er umgehend d. h. einen Tag später wieder in "Schutzhaft" genommen und ins KZ Sachsenhausen gebracht. Im "Schutzhaftbefehl", ausgestellt am 2. November 1941 heißt es zur Begründung: "Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er aufgrund seiner staatsabträglichen Äußerungen erwarten lässt, er werde sich bei vorzeitiger Freilassung nach Strafverbüssung weiterhin staatsfeindlich betätigen und den Widerstandswillen der inneren Front untergraben." Im Februar 1942 schreibt er noch an seine Familie. Die Sterbeurkunde bescheinigt seinen Tod am 25. März 1942. Die Anfrage bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten / Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen ergab folgende Angaben: Kreislaufschwäche als Todesursache und Ruhr als Grundleiden. Karl Wolf war mit Wilhelmine geb. Jakob verheiratet und hatte, laut Meldekarte, 4 Kinder, zwei Söhne, beide im Zweiten Weltkrieg vermisst, und zwei Töchter. In der Wiedergutmachungsakte wird noch ein älterer Sohn Karl erwähnt, geboren am 23. Oktober 1902 in Backnang/Württemberg, von Beruf Kupferschmied, seinerzeit wohnhaft in Frankfurt/Main.

Literatur

Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv/Archiv Ernst Schmidt; Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv; Christian Hans: Wolf, Karl (1883-1942) Deutscher Metallarbeiterverband, in: Siegfried Mielke (Hg.) in Verbindung mit Günter Morsch: Gewerkschafter in den Konzentrationslagern Oranienburg und Sachsenhausen. Biographisches Handbuch. Band 2, Berlin 2003, S. 420-423.

Grund der Verfolgung

Grund der Verfolgung: Gewerkschaftssekretär / DMV
Deportiert am: 08.09.1939
Deportiert nach: Verhaftet, verurteilt zu 2 jahren

Stolperstein