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Anreise/Anfahrt

Stolperstein "Ernst Udewald"

Geboren am 16.02.1919
Gestorben am 15.02.1941 in Hadamar

Vita

Errnst Udewald wurde am 16. Februar 1919 in Essen als Sohn des Kaufmanns Julius Udewald und seiner Ehefrau Selma geb. Kann geboren. Sein Bruder Hans war vier Jahre älter. Der Vater starb bereits im März 1933. Er lebte im Haushalt Eduard Dannenbaum, welchen Ernst Udewalds Mutter in zweiter Ehe im Jahr 1934 geheiratet hatte. Sein letzter bekannter „freiwilliger“ Wohnort war seit dem 28. März 1934 in der Holsterhauser Straße 176. Ernst Udewald wurde am 3. Mai 1933 zum ersten Mal als „Pflegling“ in das Franz-Sales-Haus in Essen eingewiesen und nach ungefähr vier Wochen wieder entlassen. Aus Briefen von Ernesto Schartenberg, Schulkamerad von David Dannenbaum (Bruder von Ernst Udewalds Stiefvater Eduard Dannenbaum), geht hervor, dass Ernst Udewald „mongoloid“ (Down-Syndrom) gewesen sein soll. Laut Meldekarte war er ab dem 1. September 1935 wieder im Franz-Sales-Haus untergebracht. Von dort aus wurde er am 12. Februar 1941 im Zuge einer Deportationsaktion von jüdischen Behinderten mit vier weiteren Personen aus Essen zunächst in die Landesklinik Düsseldorf - Grafenberg überführt und von da aus am 15. Februar 1941 nach Hadamar, wo er am gleichen Tag ermordet wurde.
In der Sterbeurkunde wurde angegeben, er sei am 14. Mai 1941 in einer Pflegeanstalt in Lublin (Cholm/Post Lublin/Polen) an Fleckfieber gestorben. Diese Adresse war fiktiv, um amtlicherseits Todeszeitpunkt, -ort und -ursache zu verschleiern.
Ernsts Bruder Hans emigrierte, laut Meldekarte, am 15. April 1937 nach Argentinien. Am 20. Oktober 1939 folgten Ernst Udewalds Mutter Selma und Stiefvater Eduard. Sie lebten in Buenos Aires. Vor der Emigration wohnten sie von 1936 bis 1939 in der Ruhrallee 90, für wenige Monate bis zur Ausreise im Haus Moorenstraße 14, einem "Judenhaus". Der Stiefbruder von Ernst Gerd Lutz Dannenbaum, geb. 3. September 1920, emigrierte 1939 nach Belgien und wurde über Mechelen (Malines) nach Auschwitz deportiert und ermordet. Dessen Schwester Ruth, geb. 30. Oktober 1917, war bereits im Oktober 1933 in die USA emigriert.
Text: Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule am Stoppenberg unter Leitung von Frau Helena Kampmann mit Ergänzungen von Birgit Hartings.

Vortrag Stolperstein 23. Mai 2018 von Volker van der Locht

Ernst Udewald *16. Februar 1919 – †15. Februar 1941

I.
Ernst Udewald wurde am 16. Februar 1919 in Essen als Sohn des Kaufmanns Julius Udewald und seiner Ehefrau Selma geb. Kann geboren. Sein Bruder Hans war vier Jahre älter. Er wurde am 25. März 1915 geboren. Der Vater starb bereits im März 1933. Ernst Udewald lebte dann im Haushalt Eduard Dannenbaum, Inhaber einer Getreide- und Futtermittelgroßhandlung in Essen, welchen Ernst Udewalds Mutter in zweiter Ehe im Jahr 1934 geheiratet hatte. Sein letzter bekannter „freiwilliger“ Wohnort war seit dem 28. März 1934 in der Holsterhauser Straße 176.
Von hier aus kam er am 2./3. Mai 1933 zum ersten Mal als „Pflegling“ in das Franz-Sales-Haus in Essen: Das unklare Datum ist durchaus verständlich. Nach einem Schreiben des Franz-Sales-Hauses war es der 2. Mai, die Ummeldung erfolgte wahrscheinlich einen Tag später. Von daher erklärt sich der 3. Mai in den Meldedaten. Über die genauen Einweisungsgründe ist nichts Genaues bekannt. Einerseits galt er als „geistesschwach“. Aus Briefen von Ernesto Schartenberg, Schulkamerad von David Dannenbaum (Bruder von Ernst Udewalds Stiefvater Eduard Dannenbaum), geht hervor, dass Ernst Udewald „mongoloid“ war. Heute bezeichnen wir diese geistige Behinderung als Down-Syndrom oder Trisomie 21. Dass Ernst jedoch vier Wochen danach wieder entlassen wurde, lässt vermuten, dass die Familie Udewald/Dannenbaum es aufgrund der Drangsalierung jüdischer Bürger und Bürgerinnen sicherer fand, Ernst im Franz-Sales-Haus unterzubringen. Denn in den Wochen vor der Einweisung, im März und April 1933, demonstrierten Nationalsozialisten vor jüdischen Geschäften Arzt- und Anwaltspraxen und zwangen die Inhaber zur Geschäftsschließung.
Inwieweit Eduard Dannenbaums Getreidegroßhandel davon betroffen war, ist unklar, aber dass sich die jüdischen Essener und Essenerinnen bedroht fühlten, ist verständlich. Für Hans Udewald, Ernsts älterer Bruder, bedeutete die politische Lage jedenfalls eine berufliche Einschränkung. Nachdem er Ostern 1931 die mittlere Reife am Helmholtz-Real-Gymnasium erlangt hatte, machte er eine kaufmännische Lehre bei der Firma Gustav Blum in Essen – später unter dem Namen Loosen bekannt. Die Lehre dauerte vom 14.4.1931 bis 13.4.1933. Einige Monate danach bewarb er sich bei den Textilingenieur-Schulen in M.-Gladbach und Reutlingen, um die Zulassung zum Studium. Er wollte Textilingenieur werden. Da er als Jude galt, wurde er auf Grund der inzwischen ergangenen Vorschriften gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen vom 25.4.1933 nicht zugelassen.

II.
Am 1. September 1935 erfolgte für Ernst U. eine erneute Einweisung ins Franz-Sales-Haus. Vermutlich waren es die gleichen Gründe zunehmender Verfolgung wie 1933. Nun aber immer extremer bis zum Holocaust. Am 15. September 1935 wurden auf dem sog. „Reichsparteitag der Freiheit“ in Nürnberg die sogenannten „Nürnberger Rassegesetze“ verabschiedet – darunter das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ oder (Blutschutzgesetz), welches die Ehe „arischen“ und jüdischen Menschen verbot und das sogenannte Reichsbürgergesetz. Damit wurde den sog. „Ariern“ besondere politische Rechte zuerkannt, die Juden als bloßen Staatsbürgern nicht gewährt wurden. Als Stichwort mag der „Abstammungs- oder Ariernachweis“ erwähnt werden. Juden wurden so zu Bürgern zweiter Klasse. Infolge der zunehmend angespannteren Lage wanderte Hans Udewald am 15. April 1937 von Essen über Hamburg nach Buenos Aires (Argentinien) aus.
Die Familie Dannenbaum zog noch zusammen mit Hans Udewald Ende Januar 1936 in ihr Haus Ruhrallee 90 um. Am 10. Mai 1939 wurde sie zwangsweise umquartiert in die Moorenstr. 14. Wahrscheinlich war ihr Eigentum nach dem November-Pogrom 1938 enteignet – im Nazi-Jargon „arisiert“ worden. Das Haus Moorenstraße 14 war eines der sog. Judenhäuser, in denen Juden vor der endgültigen Deportation konzentriert wurden. Die Dannenbaums überlebten, weil sie am 20. Oktober 1939 Hans Udewald nach Buenos Aires/Argentinien folgten. Weniger Glück hatte der Stiefbruder von Ernst, Gerd Lutz Dannenbaum, geb. 3. September 1920. Er emigrierte 1939 nach Belgien und wurde über Mechelen (Malines) nach Auschwitz deportiert und ermordet. Dessen Schwester Ruth lebte später in den USA. David Dannenbaum, der Bruder von Ernst Udewalds Stiefvater Eduard Dannenbaum, wurde am 26. Oktober 1941 in das Ghetto Lodz (Litzmannstadt) deportiert. Er wurde später für Tod erklärt.
Es scheint, dass Ernst Udewald in dieser Zeit im Franz-Sales-Haus sicher war. Die Unterbringung dort war auch finanziell gesichert. Bis zu ihrer Emigration im Oktober 1939 zahlte die Mutter Selma Dannenbaum die Pflegekosten in Höhe von 66,- M monatlich. Vom November 1939 bis August 1940 übernahm der Essener Steuerberater Diplom-Kaufmann F. H. Utecht die formalen Verpflichtungen, die mit der Anstaltsunterbringung verbunden waren, und seit September 1940 der jüdische Möbelfabrikant Hermann Bachrach in Essen (Bachrach wurde am 22. April 1942 nach Izbica/Polen deportiert – es gibt auch für ihn einen Stolperstein).
Die Abläufe verweisen auf die Arisierungs-Enteignung des Vermögens der Dannenbaums. Denn die Anstaltspflegekosten wurden aus einem Sperrkonto der Dresdener Bank, Filiale Essen bestritten. Gesperrt war das Konto, damit die Familie nicht noch vom Ausland Zugriff darauf nehmen konnte. Der Steuerberater Utecht konnte auch nur mit Genehmigung des Essener Vormundschaftsgerichts die Zahlungen an das Franz-Sales-Haus leisten. Er war vom Gericht als Pfleger für Ernst Udewald bestellt worden. Vermutlich wurde Hermann Bachrach im September 1940 dazu bestellt, weil er Jude war und kein „arischer“ Deutscher mehr Angelegenheiten von und für Juden erledigen durfte.

III.
Am 12. Februar 1941 wurde Ernst Udewald zusammen mit vier weiteren jüdischen Pfleglingen vom Franz-Sales-Haus in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt (heute Landesklinik) Düsseldorf-Grafenberg verlegt. Es war der erste eigentliche „Euthanasie“-Transport der Essener Anstalt. Alle fünf Verlegten (vier männliche und eine weibliche Patientin) wurden im Rahmen der Erwachsenen-„Euthanasie“ „Aktion T4“ getötet.
Der Hintergrund dieser Mordaktion ist folgender: Als im Herbst 1939 die Planungen zur Durchführung der Krankentötungen begannen, wurde eine Verwaltungsbehörde unter Leitung der Kanzlei des Führers in der Berliner Tiergartenstraße 4 eingerichtet. Aus der Adresse leitet sich auch der Name „Aktion T4“ für diese Mordaktion ab, die von Januar 1940 bis zum Abbruch im August 1941 praktisch umgesetzt wurde.
Neben dem Aufbau des Verwaltungsapparates wurden Ärzte angeworben, die als Gutachter für die Zentrale tätig wurden. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, die von den Anstalten ausgefüllten Formulare über die einzelnen Kranken dahingehend zu überprüfen, wer getötet werden sollte. Der Meldebogen umfasste sämtliche personen- und krankheitsbezogenen Daten der Patientinnen und Patienten. Zur Erläuterung wurde den Meldeblättern ein Merkblatt beigefügt, auf dem vermerkt war, nach welchen Kriterien die Anstaltspatienten erfasst werden sollten. Nach Punkt 1 sollten Menschen mit den medizinischen Diagnosen Schizophrenie, Epilepsie, Schwachsinn, Enzephalitis, Huntington und anderen neurologischen Erkrankungen aufgelistet werden. Des Weiteren wurde unter dieser Rubrik nach der Arbeitsfähigkeit der Insassen gefragt. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um den Personenkreis, der sich traditionell in den Anstalten befand. Unter Punkt drei sollten sogenannte geisteskranke Kriminelle gemeldet werden und unter vier wurde nach Insassen gefragt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen oder nicht deutschen oder „artverwandten Blutes“ waren. In einer Fußnote wird konkretisiert, wer unter „nicht-artverwandten Blutes“ zu fassen war:„Jude, jüdischer Mischling I. und II. Grades, Neger, Negermischling, Zigeuner, Zigeunermischling usw.“
Damit war schon Ende 1939 eine der Voraussetzungen geschaffen, um jüdische Kranke und Behinderte zu ermorden. Im März/April 1940 fiel wohl eine dahingehende Entscheidung, die noch in deutschen Anstalten untergebrachten jüdischen Kranken in die Mordaktion einzubeziehen. Seit dieser Zeit begannen die Gestapo und die T4-Zentraldienststelle mit der statistischen Erfassung jüdischer Patienten in den jüdischen Gemeinden. Zuerst verfügte das Reichsinnenministerium am 15. April 1940 die Erfassung aller Juden in den Heil- und Pflegeanstalten für Berlin und die Provinz Brandenburg. Ein weiterer Erlass befahl die Konzentration der noch verstreut untergebrachten Kranken in bestimmte öffentliche Einrichtungen. Danach folgten mit identisch lautenden Erlassen die anderen Länder bzw. preußischen Provinzen. Im Rheinland wurde die Verfügung dem Oberpräsidenten in Koblenz am 10. Januar 1941 in zweifacher Ausfertigung für die südliche und nördliche Rheinprovinz zugestellt. Für den Süden der Provinz (Regierungsbezirke Koblenz, Köln und Trier) sollte die Provinzialheil- und Pflegeanstalt Andernach als Sammelanstalt dienen, für den Norden (Regierungsbezirke Düsseldorf und Aachen) die Provinzialklinik Düsseldorf-Grafenberg. Aus insgesamt 22 öffentlichen und privaten Anstalten sollten jüdische Kranke in Grafenberg konzentriert werden. Die einleitenden und identischen Worte beider Erlasse zeigen recht eindrücklich, wie die Gruppe der Kranken und Behinderten in geschlossenen Einrichtungen antisemitisch nach deutsch und jüdisch gewichtet wurde:
Der noch immer bestehende Zustand, daß Juden mit Deutschen in Heil- und Pflegeanstalten gemeinsam untergebracht sind, gibt zu dauernden Beschwerden des Pflegepersonals und der Angehörigen der Kranken Anlaß und kann daher nicht weiter hingenommen werden. Ich beabsichtige daher, die in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Aachen in den einzelnen Anstalten untergebrachten Juden in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Düsseldorf-Grafenberg zu verlegen. Zu diesem Zweck werden die in den nachbezeichneten Anstalten verstreut sitzenden Juden in der Zeit vom 11. bis 13.2.1941 in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Düsseldorf-Grafenberg überstellt und aus dieser am 14.2.1941 abtransportiert werden.“
Auch das Franz-Sales-Haus war in der Verlegungsverfügung für die nördliche Rheinprovinz erwähnt. Es sollte zunächst sechs Personen – vier männliche und zwei weibliche – zum Abtransport nach Düsseldorf vorbereiten. In einem Schreiben an die Direktion der Zielanstalt benannte Chefarzt Dr. Hegemann jedoch nur fünf jüdische Personen, vier männliche und eine weibliche, im Alter zwischen 13 und 28 Jahren. Unterschiede konnten sich ergeben, weil die zentralen Stellen in Berlin nicht über die aktuellsten Belegungszahlen in den Anstalten verfügten. Die fünf kamen am 12. Februar 1941 nach Grafenberg. Die Frauen wurden von dort am 14. Februar und die Männer am 15. Februar 1941 in die Gasmordanstalt Hadamar weiterverlegt – darunter auch Ernst Udewald. Der Ankunftstag in Hadamar ist zugleich der Todestag.

IV.
n der Sterbeurkunde wurde angegeben, er sei am 14. Mai 1941 in einer Pflegeanstalt in Lublin (Cholm/Post Lublin/Polen) an Fleckfieber gestorben. Sterbedatum und Adresse waren fiktiv, um amtlicherseits Todeszeitpunkt, -ort und -ursache zu verschleiern. Tatsächlich wurden die Urkunden in der Berliner Zentrale Tiergartenstraße 4 verfasst, per Sonderkurier nach Lublin gebracht und von dort in die Post gegeben – damit der Poststempel stimmt. Von dort wurden auch die Rechnungen an die Kostenträger verschickt. In Rechnung gestellt wurden Pflegegelder bis zu dem fiktiven Todesdatum auf den Sterbeurkunden. Das heißt im Falle von Ernst Udewald. Sein gerichtlich bestellter Betreuer, Hermann Bachrach, musste vom 15. Februar, dem tatsächlichen Todesdatum, bis zum 14. Mai, dem fiktiven Datum, also drei Monate Pflegegeld für den inzwischen getöteten Ernst Udewald bezahlen. Mit diesen, auch im NS-Recht, illegalen Methoden der Bereicherung finanzierte die „Euthanasie“-Zentrale ihre Arbeit. Bedenken wir, dass das Pflegegeld aus dem Familienvermögen der Dannenbaums stammte und auf Ernst Udewalds Sperrkonto lag, so müssen wir konstatieren: Das Opfer musste noch für seine eigene Ermordung bezahlen.
iniges von dem hier Geschilderten wissen wir aus Ernst Udewalds Entschädigungsakte. Die Mutter Selma Dannenbaum und der Bruder Hans Udewald hatten in den fünfziger Jahren einen entsprechenden Antrag beim Essener Wiedergutmachungsamt gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben – nicht jedoch weil Ernst Udewald im Rahmen der „Euthanasie ermordet wurde, sondern weil er 1938 die „Judenvermögensabgabe“ hatte zahlen müssen – die „Euthanasie“ war nach dem Bundesentschädigungsgesetz vom 29. Juni 1956 kein Verfolgungs- oder Wiedergutmachungsgrund.

Literatur

Birgit Hartings, Historischer Verein

Volker van der Locht: Zwangssterilisation und Euthanasie in Essen, in: Essener Beiträge, Band 123, 2010, S. 153-254; Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv; Gedenkbuch Bundesarchiv; Alte Synagoge Essen.

Der Text von Volker van der Locht stützt sich wesentlichen auf folgende Quellen: Archiv des Landschaftsverbands Rheinland, Verlegungsakten jüdischer Patienten; Gedenkstätte Hadamar, Datenbank Euthanasie Phase 1; Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv, Entschädigungsakten, Einwohnermeldedaten; Historisches Archiv des Franz-Sales-Hauses, Verlegungsakten; Volker van der Locht, Zwangssterilisation und Euthanasie in Essen. In: Essener Beiträge. Beiträge zur Geschichte von Stadt und Stift Essen. 123. Band 2010, Essen 2010, S. 153-253

Grund der Verfolgung

Grund der Verfolgung: Euthanasie/Jude
Deportiert am: 01.09.1935
Deportiert nach: Franz-Sales-Haus

Stolperstein

  • Verlegt am 23.05.2018
  • Adresse: Holsterhauser Str. 176
  • Stadtteil: Holsterhausen
  • Steinlage: Link zum Kartenportal