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Anreise/Anfahrt

Stolperstein "Wilhelm Lorbach"

Geboren am 03.07.1930
Gestorben am 28.09.1944 in Uchtspringe

Vita

Vortrag Stolperstein 23. Mai 2018 von Volker van der Locht

Wilhelm Lorbach *3. Juli 1930 – †28. September 1944

I.
Wir befinden uns hier in der Schonnebeckhöfe, dem letzten freiwilligen Wohnort von Wilhelm oder Willi Lorbach, hier in Essen geboren am 3. Juli 1930 und – das sei hinzugefügt – seinen beiden älteren Geschwistern Albert und Margarete. Beide wurden in Bochum geboren, Albert am 8.6.1924 und Margarete am 8.12.1927. Sie lebten hier zusammen mit ihrer Mutter Gertrud Weibels geborene Lorbach, dem Stiefvater Wilhelm Weibels und zwei kleineren Geschwistern nur etwa drei Wochen vom 1. bis 23. November 1935. Zu dem Zeitpunkt war Willi also fünf; Margarete sieben, fast acht und Albert elf Jahre alt. Der Grund für den unfreiwilligen Wegzug: ein Beschluss des Amtsgerichts Essen über die Anordnung der Fürsorgeerziehung vom 16. November 1935. Darin heißt es:
„Die häuslichen Verhältnisse bei der Familie Weibels sind die denkbar schlechtesten. Vor ihrer Verheiratung hat sich die Mutter der der Fürsorgeerziehung zu überweisenden Kinder einem unsittlichen Lebenswandel hingegeben und die 3 Kinder unehelich geboren. – Aus der Ehe selbst sind inzwischen 2 Kinder hervorgegangen, ein drittes wird erwartet. Die Mutter versteht es in keiner Weise, einen ordentlichen, geregelten Haushalt zu führen. Die Betten sind nach dem Bericht des kath. Fürsorgevereins Essen stets unbezogen, mit Lumpen zugedeckt und starren vor Schmutz. Das Eßgeschirr bleibt ungewaschen stehen und wird ungewaschen wieder in Gebrauch genommen.
Durch das Vorhandensein der kleinen Kinder sind die Verhältnisse noch schlechter geworden, da sie ihre Bedürfnisse einfach im Zimmer verrichten. Die Kinder selbst sind meist ungewaschen und nur notdürftig bekleidet.
Als Folge dieser Verhältnisse droht den Kindern die geistige und körperliche Verwahrlosung. – Da bei den unhaltbaren Verhältnissen, welche von Tag zu Tag drückender werden, Gefahr im Verzuge ist und dringend für Abhilfe gesorgt werden muß, war zur Verhütung der Verwahrlosung die vorläufige Fürsorgeerziehung gemäß § 67 RJWG anzuordnen.“
Die drei Kinder konnten deshalb so schnell der Fürsorgeerziehung überantwortet werden, weil die Mutter kein Sorgerecht über sie besaß und die Familie unter Aufsicht des Jugendamtes stand. Denn das Familienrecht der Vorkriegszeit orientierte sich am Vaterrecht. Das heißt: Bei einer Ehescheidung wurde das Sorgerecht dem Vater zugesprochen – bei nicht- oder vorehelichen Geburten, wie hier, trat dann als Vaterersatz das Jugendamt ein, unabhängig davon, ob der leibliche Vater bekannt war oder nicht.
Doch bevor ich darauf näher eingehe, möchte ich noch ein paar Worte über die anderen Familienmitglieder sagen. Denn der Gerichtsbeschluss hatte für die gesamte Familie dramatische Folgen. Als erstes wurde im Mai 1936 Wilhelm Weibels wegen angeborenen Schwachsinns zwangssterilisiert. Als Begründung führte das Gericht aus, der 33-jährige habe die Hilfsschule besucht und „sei zwei Mal mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen …“ Als nächstes folgte die Zwangssterilisation von Willis Mutter. Gertrud Weibels (Lorbach), einige Monate nach der Entbindung ihres sechsten Kindes. Als Diagnose gab der Essener Gerichtsarzt Dr. Teudt an: „Angeborener Schwachsinn mittleren Grades, bei gleichartiger familiärer Belastung“, und als Begründung fügte er an: „Trotz Sterilisations-Notwendigkeit beim Manne ist auch ihre Sterilisation notwendig, da bei 3 illeg. Kindern keineswegs illeg. Verkehr ausgeschlossen ist.“ In der Verhandlung vor dem Essener Erbgesundheitsgericht zeigte sich, dass ihr die Wegnahme der drei älteren Kinder sehr zusetzte.
„Die unehelichen Kinder sind mir fortgenommen worden. Ich habe mir das sehr zu Herzen genommen und weiss manchmal nicht, was ich mache.“
In dem Beschluss über Willis Mutter heißt es dann:
„Die von ihr vorgenommene Schriftprobe zeigt besonders deutlich ihren erheblichen geistigen Tiefstand. Darnach ist das Gericht überzeugt, dass sie an Schwachsinn leidet. Ihr Leiden ist ihr angeboren, weil sich irgendwelche Anhaltspunkte dafür nicht ergeben haben, dass ihr Schwachsinn durch äussere Ursachen erworben sein könnte. Dieses ergibt sich auch aus der gleichartigen familiären Belastung. Eine Schwester der Erbkranken Maria hat ebenfalls die Hilfsschule besucht. Ihr verstorbener Vater war Trinker. Nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft verfügt angeborener Schwachsinn über eine erhebliche Erbkraft, sodass mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass weiterer Nachwuchs der Erbkranken ebenfalls erbkrank sein wird. Dieses muss sowohl im Interesse der Familie der Erbkranken als auch im Interesse der Volksgesamtheit verhindert werden. Deshalb hat das Gericht (…) die Unfruchtbarmachung der Ehefrau Weibels wegen angeborenen Schwachsinns beschlossen.“
Der operative Eingriff der Unfruchtbarmachung wurde dann vom Chefarzt der Städtischen Frauenklinik (heute Uni-Klinikum), Prof. Dr. Hilgenberg am 24. Juni 1936 vorgenommen.

II.
Zurück zu den Kindern. Als Folge des Fürsorgeerziehungsbeschlusses des Amtsgerichts vom November 1935 wurde Albert Lorbach in das Hilfsschulheim Mayen bei Koblenz überführt. Dort musste er das gleiche erleiden wie seine Mutter – die Zwangssterilisation. Nachdem er im Juni 1939 14 Jahre alt geworden war, fiel er unter das „Zwangssterilisationsgesetz“, und das zuständige Gesundheitsamt Mayen stellte einen entsprechenden Antrag beim Erbgesundheitsgericht Koblenz. Auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens der Jugendpsychiatrischen Klinik in Bonn unter Leitung von Dr. Hanns Alois Schmitz und mit Einwilligung des Essener Jugendamtes als gesetzlichem Vertreter wurde Albert Lorbach im Juni 1939 wegen angeborenen Schwachsinns sterilisiert.

Margarete und Willi kamen dagegen am 23. November 1935 zur Fürsorgeerziehung in das St. Raphaelhaus Dormagen. Im Verlauf des Jahres 1936 wurden sie ins Franz-Sales-Haus überwiesen – Margarete am 27. März und Willi am 20. Juli 1936.
Die Entwicklung der beiden verlief recht unterschiedlich. Während sich Margarete beim Lernen in der Anstaltsschule schwertat, konnte Willi anfangs einige Erfolge verzeichnen. Schon kurz nach der Schulaufnahme zu Ostern 1937 ist in dem Personalbogen verzeichnet:
„Der Junge hat ein aufgeschlossenes, sonniges Wesen. Er beschäftigt sich nur spielerisch und zeigt noch wenig Lust zum Lernen.“
Ein Jahr später heißt es über ihn:
„Willi Lorbach ist ein sonniges, lebhaft, aufgewecktes Kind, das immer zum Scherzen u. Schelmenstreichen aufgelegt ist. Er belebt den Unterricht durch seine witzigen Fragen u. Einfälle und macht sich dadurch zum Freunde aller. Er ist sehr gemütvoll, anhänglich, gesellig, macht beim Gemeinschaftsspiel gern den Führer, ohne jedoch aufdringlich zu sein.“

Solche Akteneinträge über „Euthanasie“-Opfer muss man betonen, weil sie der Ansicht der NS-Täter widersprechen, bei den Ermordeten handele es sich um „leere Menschenhülsen“. Gleichwohl hatte Willi auch behinderungsbedingte Probleme. Da er, wie übrigens auch Margarete, eine rechtsseitige spastische Lähmung hatte, bereitete ihm das Schreiben Schwierigkeiten. Der Schul-Personalbogen vermerkte, er sei wegen der Lähmung „Linkshänder“. Damals war das durchaus eine Verhaltensweise, die abtrainiert wurde, und es ist sicherlich verständlich, dass Schreibübungen, die mit der rechten Hand vorgeführt wurden, für Willi problematisch waren. Er musste das Gezeigte auf die funktionstüchtigere linke Hand umdenken und ausführen.
Die Körperbehinderung führte darüber hinaus zu Ausfällen beim Schulbesuch. Im Schulbericht zu Ostern 1939 heißt es, er sei wieder einige Wochen in Süchteln gewesen. In der Landesklinik Viersen-Süchteln war kurz nach dem Ersten Weltkrieg für die Kriegsversehrten eine orthopädische Fachklinik eingerichtet worden. Positiv vermerkte der Bericht aber, dass Willi „durch Eifer und Erfragen die dadurch entstandenen Lücken fast ganz“ nachgeholt hatte.
Offensichtlich hingen die positiveren und später negativeren Schulbewertungen von den Lehrpersonen ab, die Willi unterrichteten. Das bisher Berichtete stammte von Schwester Eva. Später kam Willi aber in die Klasse von Schwester Ruth. Sie konstatierte zu Ostern 1940:
„Die schulischen Fortschritte sind verhältnismäßig gut. Willi zeigt guten Willen, Fleiß u. Ausdauer in jeder Beziehung. Seine Leistungen jedoch entsprechen nicht den Anforderungen der Klasse. Eine Wiederholung des Stoffes ist erforderlich. – Steigt nicht.“
Ab diesem Zeitpunkt scheinen Willis Lernfortschritte zu stagnieren. Denn die folgenden Berichte wiederholten die Ausführungen über den Lernstand. Das gilt auch für Schwester Eva. Allerdings schiebt sie nicht die Schuld auf Willi, wenn sie zum Herbst 1940 schrieb:
„Vielleicht liegt das Versagen an dem Ausfall der Schulstunden (nächtl. Fliegeralarm) und Besuch der Kl. an nur 3 Wochentagen (Überfüllung)“ Dass Unterrichtsausfall zu Lerndefiziten führt, kann niemanden verwundern. Dafür war aber der Krieg verantwortlich und nicht Willi. 1942 wird er dem Arbeitsbereich zugeordnet. Da hier hauptsächlich handwerkliche Geschicklichkeit verlangt wurde, hatte Willi aufgrund seiner Lähmung hier sicher Probleme. Aufzeichnungen darüber fehlen jedoch.
III.
Willis weiterer Werdegang entschied sich im Jahr 1943. In einer Verfügung vom 16. Januar 1943 wollte Landesrat Walther Hecker von der rheinischen Fürsorgeerziehungsbehörde wissen, wie viele „fremdvölkische Jugendliche“ auf Kosten des Landesjugendamtes in den Anstalten untergebracht waren. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„Zur Vervollständigung meiner Liste bitte ich mir bis spätestens zum 25. d. Mts. nochmals eine Aufstellung über die in Heimerziehung befindlichen Zigeuner, Zigeunermischlinge und Jenische (Vaganten) zu geben“
Die vom Franz-Sales-Haus erstellte Liste benannte 14 Mädchen und Jungen (zwei Zigeuner, drei Zigeunermischlinge und neun Jenische). Willi wurde dort als Zigeunermischling aufgeführt. Lapidar berichtete Anstaltsarzt Dr. Müller nach Heckers Vorgaben am 23. Januar 1943: „Wilhelm Lorbach, geb. 3.7.30 in Essen, … Mutter: Frau Wilh. Weibels, Gertr. geb. Lorbach, E.-Altenessen, Im Schollbrauk. Vormund: Herr Böckling, Jugendamt Essen.“
Im Grunde müsste auch Willis Schwester Margarete auf der Liste erscheinen. Doch Dr. Müller entschied offensichtlich rein nach Aktenlage. Denn in der Familienvorgeschichte in Willis Schulpersonalbogen heißt es:
„Der Vater des Kindes soll ein Zigeuner sein, (…). Er ist mehrfach wegen Sittlichkeitsverbrechen bestraft und auch sterilisiert. Die Mutter sieht aus wie eine Zigeunerin, hat 3 uneheliche Kinder, 2 sind schwachsinnig. Die Mutter ist geistig minderwertig, führt ein ungeordnetes, unsittliches Leben, vernachlässigt ihren Haushalt, hat ihre Wohnung in unbe¬schreiblich schmutzigem Zustand, die Kinder sind gänzlich ungepflegt.“
Obwohl auch in Margaretes Familienanamnese der Hinweis auf den unordentlich geführten Haushalt der Mutter enthalten war, fehlte der Hinweis auf das angeblich „Zigeunerhafte“ bezüglich ihrer leiblichen Eltern. Von daher fand sich Wilhelms Name auf Dr. Müllers Liste, während Margaretes Name fehlte. Das ist ein Hinweis darauf, wie willkürlich oft kategorisiert und stigmatisiert wurde. Das verhinderte jedoch nicht ihre Deportation nach Uchtspringe.
Diese Verlegung ist nur vor dem Hintergrund der Intensivierung des Krieges 1943 verständlich. In Essen begann es mit Luftangriffen der Royal Air Force am 5. März 1943. An diesem Tag warfen britische Bomber tausende Spreng- und Brandbomben ab. Mehr als 3.000 Häuser waren zerstört und weitere 2.000 mussten ihre Wohnungen räumen, weil etliche Blindgänger und Langzeitzünder im Boden steckten. 1.600 Menschen waren verletzt, verschüttet oder vermisst, 479 waren tot. Unmittelbar nach dem Luftangriff am 5. März begann die Vorbereitung zu den Deportationen aus dem Franz-Sales-Haus. Der freigewordene Anstaltsraum wurde den Essener Krankenhausträgern teils als Ersatz für zerstörte Krankenhausgebäude, teils als zusätzliche Unterbringungsmöglichkeit für die vielen Bombardierungsverletzten zur Verfügung gestellt.
Der Transport, dem Willi und Margarete zugeordnet wurden, fand am 15. April 1943 statt. Der Zielort Uchtspringe bei Stendal in Sachsen-Anhalt lässt aus heutiger Sicht Schlimmes befürchten. Die Anstalt diente zwischen Juli 1940 und August 1940 für die Vergasungsklinik Brandenburg/Havel und dann bis Ende Juli 1941 für Bernburg/Saale als Zwischenanstalt. Während dieses Jahres wurden insgesamt 1.787 Menschen von dort in die genannten Vernichtungsanstalten deportiert. Nach dem „Euthanasie“-Stopp im August 1941 wurde Uchtspringe mit Medikamenten zur Patiententötung beliefert und zeitgleich eine der sogenannten Kinderfachabteilung zur Durchführung der „Kindereuthanasie“ eingerichtet. Daher ist anzunehmen, dass Wilhelm im Rahmen dieser „Kindereuthanasie“ am 28. September 1944 ums Leben kam.
Die Kenntnis über Willi Lorbachs Sterbedatum entstammt einem Schreiben der Landesklinik Uchtspringe an das Franz-Sales-Haus vom 9. Oktober 1947. Die Essener Anstalt hatte zuvor dort angefragt, weil die rheinische Landesverwaltung im Rahmen der Ermittlungen über Euthanasieverbrechen im Rheinland Informationen über das Schicksal deportierter Kranker während des Krieges anforderte. Nach diesem Schreiben starb Willi, wie gesagt, am 28. September 1944. Über Margarete wurde vermerkt, sie sei am 21. Juni 1945 ins Franz-Sales-Haus zurückverlegt worden. Wie mir aber Michael berichtet hat, ist Margarete nie zurückgekehrt und hat sich nie bei der Familie gemeldet. Ist sie doch ermordet worden? Beide Sachverhalte müssen sich nicht widersprechen. Da in den Kindermordstätten neben dem Medikamenteneinsatz die Pfleglinge auch durch verhungern lassen getötet wurden, ist es also durchaus möglich, dass Margarete nach Essen entlassen wurde und dennoch an den Folgen des Hungerns gestorben war. Auch wenn dies nach dem 8. Mai 1945, dem offiziellen Ende des Zweiten Weltkriegs geschah, kann sie trotzdem als Euthanasie-Opfer bezeichnet werden.
Insgesamt können wir festhalten: Hier gab es nicht ein einzelnes Opfer, hier war eine ganze Familie betroffen. Und durch den Kontakt zu Michael (Decker) weiß ich, wissen wir, dass die Geschichte 1945 nicht endete. Er war dann später in der Bundesrepublik erst im St. Raphaelshaus in Dormagen und später auch hier in Essen im Franz-Sales Haus. Hier erlebte er die verschiedenen Formen körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, die erst vor einigen Jahren unter dem Stichwort „Kindesmissbrauch in Heimen“ bekannt geworden sind. Und es ist leider bedrückend, dass der aktuelle Umgang mit den ehemaligen Heimkindern sich nicht groß unterscheidet, wie mit den früheren NS-Opfern wie Willi Lorbach umgegangen wurde. Ihre Schicksale wurden nicht zur Kenntnis genommen, Entschädigungszahlungen wurden, wenn überhaupt, nur sehr unzureichend und verspätet ausgezahlt, während die Täter in der Regel unbehelligt blieben und Karriere machen konnten.

Literatur

Der Text stützt sich wesentlichen auf folgende Quellen: Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv, Akten Erbgesundheitsgericht Essen, Einwohnermeldedaten; Historisches Archiv des Franz-Sales-Hauses, Verlegungsakten; Volker van der Locht, Von der karitativen Fürsorge zum ärztlichen Selektionsblick. Zur Sozialgeschichte der Motivstruktur der Behindertenfürsorge am Beispiel des Essener Franz-Sales-Hauses, Opladen 1997.

Grund der Verfolgung

Grund der Verfolgung: Euthanasie/Zigeunermischling
Deportiert am: 23.11.1935
Deportiert nach: Kath. Fürsorgeerziehungsanstalt St. Raphaelshaus Dormagen

Stolperstein

  • Verlegt am 23.05.2018
  • Adresse: Schonnebeckhöfe 148
  • Stadtteil: Katernberg
  • Steinlage: Link zum Kartenportal