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Anreise/Anfahrt

Stolperstein "Ernst Ellson"

Geboren am 18.02.1904
Gestorben am 23.11.1942 in Auschwitz

Vita

Wohnorte:
15. November 1920 Rellinghauser Straße 26
Ab 22.03.1921: Wiesenstraße 20
Ab 20.01.1925: Kahrstraße 71
Ab 05.09.1928: Kastanienallee 38
Ab 16.01.1931: Alfredistraße 20
Ab 01.03.1933: Maxstraße 9

Beruf: Kaufmann-Kontorist
Ab 1935 arbeitete er als Tiefbauarbeiter um seine betagten Eltern zu versorgen. Eine kaufmännische Tätigkeit war nicht mehr möglich.

15. November 1920:
Als einziger Sohn des Kaufmanns Michael Ellson und Emma Ellson zog die Familie Ellson nach Essen. Ernst war 16 Jahre und besuchte in Essen das Helmholtz-Realgymnasium und anschließend eine höhere Privatschule.
Nach der Schulzeit erlernte Ernst Ellson den Kaufmannsberuf. Als Handlungsgehilfe und Kontorist war er in verschiedenen Essener Firmen tätig.
30. Oktober 1939: geriet Ernst Ellson durch ein Schreiben der Elektro-Großhandlung – Radio- u. Beleuchtungskörper A. Rinschen –Düsseldorf an die Polizeiverwaltung Essen-Ruhr ins Fadenkreuz, folgender Brief wurde an die Staatspolizei weitergereicht.

Betr. :Ernst Ellson, Essen
Der Vorgenannte kaufte (gemäss Kaufvertrag vom 02.09.1938 durch den Einzelhandler Karl Kölking, Huyssenallee 10, 1 Rundfunkgerät Fabrikat „Mende Type 147 B, Fabr. Nr. 13437“. Nach den vertraglichen Abmachungen bleibt das Gerät bis zur völligen Bezahlung mein Eigentum. Als der Schuldner wegen eine Restzahlung von RM 26,00 gemahnt wurde, verweigerte er die Restzahlung, weil er nicht mehr im Besitz des Gerätes ist. diese soll angeblich bei einer nichtarischen Funkteilnehmer-Aktion und zwar im Monat September ohne Grundangabe beschlagnahmt worden sein.
Auf Grund der vorliegenden Tatsachen bitte ich um Feststellung, ob die Angaben zutreffen, in welchen Falle ich gleichzeitig beantrage, das Rundfunkgerät zwecks Weiterveräußerung als Entschädigung für meine Restkosten zur Verfügung zu stellen.
Heil Hitler!
Anton Rinschen

01. September 1939 Mit dem Überfall Nazi-Deutschlands auf Polen wurde durch eine Verordnung am 23.09.1939 den jüdischen Bürgern der Besitz von Rundfunkgeräte untersagt und die Radiogeräte beschlagnahmt.
In den folgenden Monaten wurde Ernst Ellson observiert bis er am 22.November 1940 durch die Kriminalpolizeistelle Essen wegen Verdachts der gleichgeschlechtlichen Unzucht festgenommen und zwecks Erlass eines Haftbefehls dem Richter vorgeführt.
Ein Fliegersoldat der deutschen Wehrmacht war im besetzten Brüssel festgenommen und verurteilt. Als Angehöriger der Luftwaffe beschuldigte er Ernst Ellson gleichgeschlechtliche Beziehungen unterhalten zu haben. Nach tagelangen Verhören durch die Staatspolizei gestand Ernst Ellson im Jahre 1937 mit zwei ihm namentlich nicht bekannten Männern Beziehungen gehabt zu haben. Betonte aber mehrmals, dass er den Wehrmachtsangehörigen nicht kannte.
Ernst Ellson wird am 14. März 1941 wegen widernatürlicher Unzucht in 2 Fällen zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
Allerdings – so steht es in der Urteilsbegründung- konnte durch die Kriminalpolizei einen schlüssigen Beweis für weitere Vorwürfe nicht erbracht werden.
Am 28. März 1941 stellt die Geheime Staatspolizei Außendienststelle Essen den Antrag auf „Inschutzhaftnahme“.
Im Vollzug der Festnahme bereits am 23. März 1941 heißt es ferner:
Ellson ist in „Schutzhaft“ zu nehmen und dem Konzentrationslager Dachau zuzuführen.
Begründung: Aus sicherheitspolitischen Gründen sei die Unterbringung in dem KZ erforderlich, zumal Wiederholungsgefahr besteht. Weiter folgt die Begründung „ … dass die gegen Ellson verhängte gerichtliche Strafe nicht als eine genügende Sühne für seine Verfehlungen angesehen werden kann.“ Weiter wird im Antrag festgestellt: “ E. ist der einzige Ernährer seiner betagten Eltern. Im Falle seiner Inschutzhaftnahme würden seine Eltern der Jüdischen Wohlfahrt zur Last fallen.
Ernst Ellson bittet in einem Schreiben darum, von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen, „da ich der einzige Ernährer meiner betagten Eltern. Mein Vater ist 82 und meine Mutter 75 Jahre alt. Zudem ist meine Mutter kränklich. Andere Angehörige, die im Falle meiner Inschutzhaftnahme für meine Eltern aufkommen könnten, sind nicht vorhanden“ (Zitat aus der Gestapo Vernehmung vom 28. März 1941)
18. April 1941 Fernschreiben der Geheimen Staatspolizei:
Betrifft: Schutzhaft gegen Ernst Israel Ellson.
Für den Obengenannten ordne ich hiermit Schutzhaft bis auf weiteres an.
Haftprüfungstermin 24. Juli 1941.
„Schutzhaftbefehl ist wie folgt auszustellen“

Indem er widernatürliche Unzuchtshandlungen betrieben hat und nach Entlassung aus der Strafhaft befürchten lässt, er werde in Freiheit unter Missachtung gesetzlicher und behördlicher Abordnungen sein volksgesundheitsschädigendes Treiben erneut aufnehmen.“
Ellson ist in das KL. Buchenwald zu überführen.
Reichssicherheitshauptamt Berlin gez. Heydrich
15. Mai 1941
Geheime Staatspolizei Essen:
Ernst Ellson ist am 16. Mai 1941 mittels Sammeltransports in das Konz.-Lager Buchenwald überführt worden. Lagerkarte KZ Buchenwald eingeliefert 22. Mai 1941
Häftlings-Nr. 3172

In den folgenden Monaten wurden die Wiedervorlagen-Termine zur Schutzhaftüberprüfung regelmäßig verlängert. Am 15. September 1942 ist die Deportation in das KZ Groß-Rosen dokumentiert.
Am 26. Oktober 1942 wird der „Schutzhaftüberprüfungstermin auf den 24. Januar 1943 festgehalten.Am 26. November 1942 wird in einem Fernschreiben an die Gestapo Düsseldorf mitgeteilt, dass“ Ernst Ellson im Krankenbau im KZ Auschwitz am 23. November 1942 verstorben ist“ und „die Leiche auf Staatskosten eingeäschert und die Urne von Amtswegen im Urnenhain des hies. Krematoriums beigesetzt wird.“
Gez. Höß SS-OStUBAF.U. Kommandant

Vergleiche Stolperstein Nr. 371, 372

Literatur

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Duisburg, RW 58/58837

Bildnachweis Erkennungsdienstliche Fotos/Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Duisburg, RW 58/58837

Werke

Autor: Wolfgang D. Berude

Grund der Verfolgung

Grund der Verfolgung: Jude und Homosexueller
Deportiert am: 22.11.1940
Deportiert nach: Verhaftet / Verurteilt / Schutzhaft

Stolperstein