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Zeche "Bergamt"

Art: Sonstiges

Literaturauszüge aus...

"Bergbauhistorischer Atlas für die Stadt Essen"

"Bergamt

Für die staatliche Aufsicht der Zechenbetriebe ist die Bergbehörde zuständig. Vor 1865 gilt das Direktionsprinzip, dem die Bergbaubetriebe unterstehen. 1865 wird mit dem Preußischen Berggesetz das Direktionsprinzip durch die staatliche Aufsicht ersetzt. Die Bergbehörde genehmigt bergbauliche Betriebe und überwacht durch die Bergämter den Betriebsablauf nach entsprechenden Vorschriften. Für die im Stadtgebiet Essen arbeitenden Zechen gibt es drei Bergämter. Sie erteilen im Einzelnen die Betriebsgenehmigungen für die Zechenbetriebe unter und über Tage und überwachen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Die Verleihung von Grubenfeldern durch die Bergbehörde vollzieht sich in drei Abschnitten:

- Ein Schürfschein berechtigt zu Arbeiten auf fremdem Grund zum Aufsuchen des Minerals.

- Die Mutung ist mit dem Nachweis des Mineralvorkommens verbunden. Sie bedurfte

früher der Inaugenscheinnahme vor Ort.

- Mit der Verleihung werden Lage und Größe des Grubenfeldes festgelegt, früher setzt

man an den Feldesgrenzen zur Kennzeichnung so genannte Lochsteine."

Literaturquellen

Bergbauhistorischer Atlas für die Stadt Essen, Dr. Karl Albrecht Ruhbach, Karlheinz Rabas

Kurzinfo